Startseite Sitemap Über allianz24 Allianz Websites
Das mach ich direkt selbst! - allianz24 Österreich
Mein Allianz24 Login

Versicherung wechseln leicht gemacht

Sofort Geld sparen!
  • Bis 324 ¤ günstiger pro Jahr!
  • Sofort Tarif vergleichen!
  • Jetzt Versicherung wechseln!
Download Muster-Kündigung

So einfach geht's

  1. Sie können aus folgenden Gründen Ihre bestehende Versicherung wechseln:
    - Jährliche Kündigungsmöglichkeit
    - Prämienerhöhung
    - Fahrzeugwechsel
    - Schadenfall
     
  2. Ermitteln Sie den konkreten Kündigungstermin.
     
  3. Schließen Sie Ihren neuen Versicherungsvertrag bei allianz24 ab.
    Der Versicherungsbeginn kann dabei auch in der Zukunft liegen.
     
  4. Einfach die Muster-Kündigung (siehe Download) ausfüllen, ausdrucken und abschicken.
    Wir empfehlen, den Kündigungsbrief “eingeschrieben” zu übermitteln und zu Ihrer Sicherheit eine Kopie des Briefes sowie den Einschreibebeleg aufzubewahren.

 


Zur Hauptfälligkeit

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Der Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag endet

  • wenn er mit einem Monatsersten begonnen hat: ein Jahr nach diesem Zeitpunkt
  • wenn er zu einem anderen Zeitpunkt begonnen hat: mit dem nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres

Um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen, hat der Gesetzgeber eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.

Kasko-, Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung

Als Privatperson ("Verbraucher") können Sie Ihre Kasko-, Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung jedenfalls zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsbeginn oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen (gemäß § 8 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz). Die Kündigung muss schriftlich und mindesten einen Monat vorher erfolgen.

Darüber hinaus besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit nur dann, wenn dies vereinbart wurde (siehe Bedingungen Ihres bisherigen Versicherers).


Sofort bei Vorschreibung

Wurde Ihre Prämie von Ihrem bisherigen Versicherer erhöht, ohne Änderung des Leistungsumfangs (Versicherungssummen)?

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei einer Prämienerhöhung haben Sie einen Monat ab Mitteilung der Prämienerhöhung und des Grundes der Prämienerhöhung Zeit, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zu kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats (nach Zugang der Kündigung beim Versicherer) wirksam, frühestens aber mit dem Zeitpunkt, ab dem Sie mehr bezahlen hätten sollen.

Kasko-, Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung

Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei diesen Verträgen eine Kündigung bei Prämienerhöhung nicht gesetzlich geregelt. Eine Kündigungsmöglichkeit besteht somit nur dann, wenn dies vereinbart wurde (siehe Bedingungen Ihres bisherigen Versicherers).


Sofort bei Abmeldung des alten Fahrzeuges

Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Ob Gebraucht- oder Neuwagen, bei jedem Autokauf stornieren Versicherer in der Regel den alten Versicherungsvertrag. Eine schriftliche Mitteilung an Ihren Versicherer und die Abmeldebestätigung für das alte Fahrzeug genügen grundsätzlich.

Versichern Sie Ihr neues Fahrzeug bei allianz24!
Unabhängig von der Finanzierung, ob bar, Kredit oder Leasing  -  Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug bei einem Versicherer Ihrer Wahl zu versichern.

Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung

Eine Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn dies vereinbart wurde (siehe Bedingungen Ihres bisherigen Versicherers).


Innerhalb eines Monats

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Hat ihr Kfz-Haftpflichtversicherer eine Entschädigungsleistung erbracht oder die Erbringung ungerechtfertigterweise abgelehnt, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. In den Bedingungen Ihres Versicherers kann aber Abweichendes geregelt sein.

Kasko-, Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (eines Schadens) können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Abschluss der verhandlungen über die Entschädigung kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. In den Bedingungen Ihres Versicherers kann aber Abweichendes geregelt sein.



.